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Worum geht es denn eigentlich beim Schießen und was ist daran schon sportlich?

Ganz banal formuliert geht es darum, das Geschoss möglichst nahe ins Zentrum des Ziels zu bringen. Wenn man hier aber annimmt es geht nur darum, mit einem “Schießprügel” nach vorn zu zeigen und abzudrücken, der irrt hier ganz gewaltig! Der Schießsport ist auf den ersten Blick zwar körperlich weniger anstrengend als andere Sportarten, aber er erfordert einiges an Disziplin für Körper und Geist – es ist ein Präzisionssport.

Ohne die notwendige innere Ruhe, Konzentration und Geduld geht hier gar nichts:

  • Ruhe: zwingend notwendig um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Wer schon einmal beim Biathlon zugesehen hat, kann wohl beurteilen, wie sich Unruhe durch körperliche Anstrengung und Zeitdruck negativ auf das Schießergebnis auswirken kann.
  • Konzentration: eine der wesentlichen Komponenten beim Schießsport. Anders als vielleicht bei manchen Kraftsportarten oder beim Fitnesstraining ist es unverzeihlich, wenn die Gedanken ständig woanders sind – auch wenn keine gedanklichen Höchstleistungen gefordert werden, ist es dennoch unerlässlich, mit Disziplin an die Sache zu gehen.
  • Geduld: es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen – dies gilt hier wie fast überall. Sicher bringt der ein oder andere mehr oder weniger Talent mit, aber selbst dem Begabtesten gelingt eine Leistungssteigerung, wenn man Können und Technik miteinander verbindet.

Der sportliche Aspekt liegt auf der Hand – es gibt zahlreiche verschiedene Disziplinen, Wertungen und Wettkämpfe.

Als Einstieg in das Sportschießen wird gemeinhin das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2/Pressluft-Waffen verstanden, so dass für diese Waffenarten auch die untere Altersgrenze von 12 Jahren definiert wurde. Ausnahmen (ab 10 Jahren) werden nur unter Einhaltung zusätzlicher Auflagen (nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördlicher Erlaubnis und Obhut, das heißt Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson, § 27 Abs. 3 WaffG) erteilt.


Abgrenzungen des Schießsports

Wo liegen die Grenzen des Schießsports und was wird dabei oft missverstanden?

Die Regeln des Schießsports ergeben sich zum einen aus der Sportordnung des jeweiligen Schießsportverbands und zum anderen aus dem Gesetzeswerk des Staates. In manchen Fällen ist dies nicht ganz ohne weiteres in Einklang zu bringen und es bedarf lokaler Anpassungen des Sports an die landestypischen Anforderungen. Allerdings wäre es wohl unsportlich, wenn man sich hier nicht einigen könnte und dies gelingt ja auch in der Regel. Klar verboten ist z.B. die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren. Weiterhin ist das sportliche Schießen alles andere als militärisch oder kampfmäßig (dies ist dem Sportschützen ohnehin gesetzlich untersagt). Es geht darum, die Präzision zu steigern.

Zusätzlichen Sicherheit schafft das jeweilige Regelwerk, in dem definiert ist, wie z.B. ein Parcours aufgebaut sein darf, welche Kapazität ein Magazin haben und wieviel geladen werden darf, welche Schießübungen zulässig bzw. unzulässig sind etc..

Um dieses für den Sport erforderliche Gleichheit zu gewährleisten gelten enge Anforderungen gleichermaßen für alle Schützen: innerhalb einer Disziplin gibt es klare Grenzen zu anderen Disziplinen – sei es das Alter des Schützen und seine Einordnung in die jeweilige Schützenklasse, die Bauart und das Kaliber der Waffe, die Art der Ziele und Art und Zeitrahmen wie diese beschossen werden dürfen – es gibt hier klare Grenzen und Regeln die jeder einhalten muss. Bei einem Verstoß wird der Schütze vom Wettkampf, dem Schießstand oder gar aus dem Verein ausgeschlossen. Ggf. sind auch strafrechtliche Maßnahmen zu befürchten. Der Schießsport ist kein Kampfsport gegeneinander sondern ein Wettbewerb miteinander.


Altersregelungen
(Schießsport für Jugendliche)

Der Gesetzgeber gibt hierzu klare Anweisungen:

bis 12 Jahre

Nur Lichtgewehr;
mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten
und unter Aufsicht des Vereins;
Ausnahme: bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, Bescheinigung des Vereins und Bewilligung der Behörde unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder Aufsicht des Vereins auch Luftgewehr
12 - 14 Jahre Nur Luftdruckwaffen
mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten
und unter Aufsicht des Vereins

14 - 16 Jahre

Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
mit schriftlicher Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und unter Aufsicht des Vereins
16 - 18 Jahre Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
ohne schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, aber mit Aufsicht
Ab 18 Jahre Alle Waffen (LG,LP, KK, GK) Erwerb von KK-Waffen oder Einzelladerflinten bis Kal. 12
Ab 25 Jahre Erwerb von Großkaliber Kurz- und Langwaffen

 


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